Waffenbezogene Gegenstände
Es gibt Einschränkungen dafür, welche Waffen und waffenbezogenen Gegenstände auf Tradera verkauft werden dürfen. Viele Gegenstände, die mit Waffen zu tun haben, sind verboten zu verkaufen.
Warum haben wir diese Regel?
Da der Handel mit Waffen und waffenbezogenen Gegenständen streng reguliert ist oder Tradera und seine Mitglieder schädigen könnte, gibt es Einschränkungen dafür, wie diese auf Tradera verkauft werden dürfen. Waffenbezogene Gegenstände, die auf Tradera angeboten werden, müssen die geltenden Gesetze zum Verkauf von Waffen einhalten. Wenn die geltenden Gesetze, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, strenger sind als die Richtlinien von Tradera bezüglich des Verkaufs von Waffen und waffenbezogenen Gegenständen, haben die Gesetze immer Vorrang vor unseren Richtlinien.
Verkauf verboten
- Schusswaffen, unabhängig von der Fähigkeit der Waffe zu schießen, wie alt die Waffe ist oder ihrem Sammlerwert
- Teile oder Zubehör für halbautomatische Schusswaffen
- Repliken
- Waffenzubehör
- Gewehre
- Pistolen
- Vorderlader
- Armbrüste
- Blasrohre
- Nunchaku
- Metallknöchel
- Wurfsterne
- Blei- & metallbeschlagene
- Stöcke Stäbe, Krücken und Stöcke
- Keulen, Schlagstöcke und Bleidolche
- Monkey fist
- Pfefferspray
- Verteidigungsspray
- Tränengas
- Messer mit ausklappbarer Klinge, wie Stilette und Springmesser
- Alle Stichwaffen und Messer, die so konstruiert sind, dass die Klinge schnell aus dem Griff geklappt oder geschoben werden kann
- Messer, die getarnt sind, um wie harmlose Gegenstände auszusehen, wie Messer, die wie Kreditkarten, Gürtelschnallen, Lippenstifthülsen, Stifte oder ähnliches aussehen
- Munition und Schusswaffen, die zur Warnung oder Signalgebung bestimmt sind (z.B. Startpistolen und sogenannte Eichelpistolen)
- Hochkapazitätsmagazine (Magazine, die mehr als 10 Schuss fassen) und Munition mit Ladungen (z.B. Schießpulver)
- Lose Munition
- Ausrüstung zum Wiederladen oder Herstellen von Munition
- Ausrüstung, die vom Militär verwendet wurde und die sie gemäß den geltenden Entmilitarisierungsbestimmungen nicht abgegeben haben
- Kriegsmaterial (militärische Waffen, Munition und zugehörige Teile), auch wenn der Benutzer angibt, dass der Gegenstand unbrauchbar ist oder entmilitarisiert wurde
- Granaten, einschließlich militärischer Übungsgranaten, Gewehrgranaten, Handgranaten, Granatattrappen, Granatwerferzubehör, Minen und deren Nachbildungen
Verkauf erlaubt, mit Einschränkungen
- Lizenzfreie Luftgewehre, solange die Mündungsenergie 10 Joule nicht überschreitet.
- Geschosshülsen, sofern sie nicht aus militärischem Bestand stammen.
- Salutkanonen
Verkauf erlaubt
- Wettkampfbögen
- Taschenmesser und Gebrauchsmesser (z.B. Schnitzmesser, Küchenmesser und Besteck)
- Paintball-Zubehör