Software und elektronische Medien
Es gibt Einschränkungen für die Arten von Software, die Sie auf Tradera verkaufen dürfen. Einige Arten von Software sind illegal zu verkaufen, während andere eine Lizenz erfordern. Der Verkauf von elektronisch gelieferten Artikeln ist auf Tradera ebenfalls eingeschränkt.
Warum haben wir diese Regel?
Mit dieser Regel möchten wir unseren Mitgliedern helfen, die Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für den Verkauf von Software und elektronischen Medien gelten. Der Verkauf dieser Waren kann auch Tradera und seine Mitglieder schädigen. Daher gibt es Einschränkungen für den Verkauf solcher Produkte auf Tradera.
Der Verkauf ist nicht gestattet
- Beta-, Test- und Evaluierungskopien sowie Vorabversionen von Software
- Software, Freeware und Shareware auf beschreibbaren Medien wie CD-R-Discs
- Spielkonten, Spielfiguren, Spielwährung, virtuelle Gegenstände und Einladungen zu Spielen und anderen Online-Diensten
Verkauf erlaubt, mit Einschränkungen
- Akademische Software darf nur von autorisierten Händlern für Unterrichtsmaterialien, einer Bildungseinrichtung oder einem Mitglied einer Fakultät verkauft werden
- OEM-Software (Original Equipment Manufacturer, Software, die beim Kauf eines neuen Computers erworben wird) darf nur verkauft werden, wenn sie zusammen mit vollständiger und funktionsfähiger Hardware angeboten wird oder wenn die Software das Ende ihres Lebenszyklus erreicht hat und älter als 6 Jahre ist
- Software (z. B. Produktschlüssel), sofern Sie vom Rechteinhaber die Erlaubnis haben, das Produkt digital zu verkaufen Software, die von einem autorisierten Händler beworben wird, der über Rechte an der Online-Distribution verfügt
- NFT-Kunst, sofern der Verkauf von Tradera im Voraus genehmigt wurde. In der Regel muss sowohl ein physisches als auch ein digitales Werk in der Anzeige enthalten sein, um genehmigt zu werden
Verkauf erlaubt
- 3-monatiges Xbox Live-Abonnement
- 12-monatiges Netflix-Geschenkgutschein
- Eine physische CD mit der Originalversion von Software wie Photoshop
War die Antwort für Sie hilfreich?